8 Wochen Anwachsgarantie
Mit der „Geburt“ der Pflanzen, dem Ausheben aus unserem Feld, finden Sie nun bei Ihnen Ihr endgültiges Zuhause und können dort weiter wachsen und gedeihen. Mit unserer 8-wöchige Anwachsgarantie bestätigen wir Ihnen, dass wir Ihnen nur nachhaltig vitale und natürlich gewachsene Pflanzen in Top-Qualität liefern. Sollten dennoch einmal Schäden auftreten, garantieren wir Ihnen, dass wir die Pflanzen ersetzen oder Sie Ihr Geld zurückerhalten. Voraussetzung für die Anwachsgarantie ist die sachgemäße Pflanzung und Pflege der von uns gelieferten Pflanzen. Hierfür beachten Sie bitte unsere Pflanzanleitungen und Pflegetipps im Heckenratgeber.
Garantiebedingungen
Die Garantie gilt nicht für Schäden an den Pflanzen:
- die auf nicht sachgemäße Pflanzung und Pflege
- auf einen ungeeigneten Standort
- auf ungeeignete Bodenverhältnisse
- auf höhere Gewalt (z.B. starker Frost / Dürre)
- bei Beschädigungen durch Fremdeinwirkung (z.B. Nager, Insekten, Haustiere)
- die auf das zu späte Einpflanzen (max. 48 Stunden nach Lieferung / Abholung) zurückzuführen sind
- Die Garantiedauer beträgt acht Wochen und gilt für das Anwachsen der von uns gelieferten bzw. Ihrer abgeholten Pflanzen.
- Die Garantie gilt für Deutschland und Österreich
- Beginn der Garantiezeit ist der Tag der Anlieferung bzw. Abholung.
Garantieleistung
Innerhalb der Garantiezeit prüft Pflanzen-Janssen, ob ein Garantiefall eingetreten ist. Liegt ein Garantiefall vor, ersetzt Pflanzen-Janssen die Pflanze durch eine Pflanze gleicher Sorte und Größe, oder erstattet den Kaufpreis zurück. Die Wahl (Ersatz oder Kaufpreiserstattung) erfolgt nach freiem Ermessen von Pflanzen-Janssen. Die Garantiezeit wird durch Garantieleistungen nicht verlängert. Eine neue Garantie entsteht nicht bei Garantieleistungen.
Geltendmachung von Garantieleistungen
Garantieansprüche sind innerhalb von 8 Wochen nach der Lieferung / Abholung durch schriftliche Mitteilung (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) anzuzeigen. Zum Zwecke der Abwicklung muss neben dem Namen, der Adresse und Kontaktinformationen (Telefon und/oder E-Mail-Adresse) auch eine Kopie des Kaufbeleges (ersatzweise die Rechnungsnummer) angegeben werden. Zur Prüfung der Garantieleistung ist ferner aussagekräftiges Bildmaterial (analog oder digital) der Mitteilung beizufügen. Ihre gesetzlichen Rechte aus Gewährleistung und Produkthaftung werden durch die Garantie nicht beeinträchtigt.